Immobilienkredite sind an einen Zweck gebunden. Sie können genutzt werden zur Instandsetzung und Renovierung, zum Kauf oder zum Bau einer Immobilie. Um einen Immobilienkredit abzuschließen, müssen stets in diesem Sinne entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Immobiliendarlehen werden über sämtliche Finanzinstitute ausgegeben, so auch über Hypothekenbanken und Bau*******n. Wie hoch die Laufzeit eines solchen Darlehens angesetzt wird, hängt von der Tilgungsrate ab. Diese und die jeweils anfallenden Zinsen setzen sich zu den monatlichen Kreditraten zusammen. Jedoch besteht die Option, eine Tilgungsaussetzungsversicherung abzuschließen. So verschiebt man die Tilgung auf ein späteres Datum. Hier wird eine Lebensversicherung auf den Darlehensnehmer abgeschlossen, deren Auszahlungsleistung ebenso hoch ist wie die Höhe des Immobiliendarlehens. Der Kreditnehmer zahltnun an das Finanzinstitut die monatlich entstehenden Zinsraten und an den Versicherungsanbieter die Prämie für den Lebensversicherungsvertrag. Diese Police nun wird an das Finanzinstitut abgetreten; nachdem der Vertrag abgelaufen ist, erhält die Bank die Versicherungsleistung ausbezahlt, sofern diese der Höhe des gewährten Immobiliendarlehens entspricht. Nun kann es vorkommen, dass dem Darlehensnehmer noch Überschussanteile, nämlich Bargeld, hier übrig bleiben. Die umgekehrte Variante ist jedoch wahrscheinlicher: Hier reicht die Versicherungsleistung nicht aus, um das Immobiliendarlehen abzulösen. Eine solche Deckungslücke entsteht dann zulasten des Darlehensnehmers, der diese dann alsbald zu schließen hat. Entscheidend bei einem Immobiliendarlehen bleibt, dass sich der Darlehensnehmer die Option schafft, durch einmal erfolgende zusätzliche Zahlungen die Höhe des Kredits bereits während der Laufzeit zu senken hierdurch lässt sich die Laufzeit als solche verkürzen. Um der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit hier vorzubeugen, wird ein solches Darlehen mit einer Lebensversicherung abgesichert oder alternativ mit einer Tilgungsaussetzungsversicherung.